Hintergrund

Die Preise für Energie steigen seit Beginn des Ukraine-Krieges kontinuierlich. Dies führt zu deutlichen Mehrbelastungen der Haushalte und Unternehmen. Aus diesem Grund hat der Bund im Dezember 2022 Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Mit diesen Gesetzen setzt die Bundesregierung unter anderem den zweiten Teil der Empfehlungen des Zwischenberichts der von der Bundesregierung eingesetzten Expert:innen-Kommission Gas und Wärme vom 10. Oktober 2022 um, was durch den Abschlussbericht Ende Oktober finalisiert wurde. 

Ab wann wird die Entlastung berücksichtigt?

Die Energiepreisbremsen gelten bereits ab dem 1. Januar 2023. Die Umsetzung des Entlastungspaketes ist für die Abrechnungssoftware eine große Herausforderung. Deshalb greifen die Preisbremsen und die damit verbundenen reduzierten monatlichen Abschläge erst ab April 2023.

Die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar bis März 2023 erhalten Sie ebenfalls in Form einer Gutschrift zum 1. April 2023.

Sie brauchen nichts weiter tun. Wir informieren Sie Mitte März schriftlich über die neuen Abschläge.

Preisbremsen für privathaushalte und kleinere Gewerbekunden

Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 01. April 2023, rückwirkend ab dem 01. Januar 2023, für 80 % ihrer Jahresverbrauchsprognose einen maximalen Arbeitspreis, der wie folgt festgelegt wird:

  • Strom:           40 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh)*
  • Gas:               12 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh)
  • Wärme:        9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh)

*Preisbremse gilt bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden.

Wichtig für Sie: Wir gewähren den Entlastungsbetrag gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 StromPBG unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Beispiel Gaspreisbremse

Beispiel anhand des Gasliefervertrages „SWH-Klassik“ bei den SWH:

Prognostizierter Jahresverbrauch:     10.000 kWh

Arbeitspreis SWH-Klassik:                  20,03 Cent pro kWh

Gaspreis lt. Preisbremse:                    12,00 Cent pro kWh

 

 

 

 

Alle Preisangaben sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. 7 % Umsatzsteuer.

So berechnet sich die Entlastung

 

8.000 kWh x (20,03 - 12,00 ct/kWh) = 642,40 Euro/Jahr
        53,33 Euro/Monat

Ihr monatlicher Gasabschlag reduziert sich um 53,33 Euro.

Wichtig: Im April werden darüber hinaus nachträglich die Entlastungen für Januar bis März gutgeschrieben, so dass der April-Abschlag einmalig um weitere 159,99 € (3 x 53,33 Euro) reduziert wird.

Beispiel Strompreisbremse

Beispiel anhand des Stromliefervertrages „SWH-Klassik“ bei den SWH.

Prognostizierter Jahresverbrauch:     3.000 kWh

Arbeitspreis SWH-Klassik:                  48,56 Cent pro kWh

Strompreis lt. Preisbremse:                40,00 Cent pro kWh

 

Alle Preisangaben sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. 19 % Umsatzsteuer.

So berechnet sich die Entlastung

 

2.400 kWh x (48,56 - 40,00 ct/kWh) = 205,44 Euro/Jahr
        17,12 Euro/Monat

Ihr monatlicher Stromabschlag reduziert sich um 17,12 Euro.

Wichtig: Im April werden darüber hinaus nachträglich die Entlastungen für Januar bis März gutgeschrieben, so dass der April-Abschlag einmalig um weitere 51,36 € (3 x 17,12 Euro) reduziert wird.

Wie erhalten Sie die Entlastungen?

Sie müssen im Regelfall nichts tun. Der Entlastungsbetrag wird durch uns automatisch im Rahmen der Preisbremse berücksichtigt. Kund:innen, die für die Abschlagszahlung einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder per Überweisung oder in bar zahlen, können ab April 2023 ihren Abschlag um den errechneten monatlichen Entlastungsbetrag reduzieren. Der Entlastungsbetrag sowie der neue Abschlag wird Ihnen bis Mitte März schriftlich von uns mitgeteilt.

Preisbremsen für mittlere und große Unternehmen

Regelung für Unternehmen und Vielverbraucher: Sollte der Jahresverbrauch größer als 30.000 kWh pro Jahr bei Strom und größer als 1,5 Mio. kWh pro Jahr bei Gas oder Wärme sein, gelten die Konditionen für Unternehmen bzw. für Vielverbraucher. Für 70 % ihres prognostizierten oder gemessenen Jahresverbrauchs des Jahres 2021 gilt ein maximaler Arbeitspreis von

  • Strom:           13 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)
  • Gas:                 7 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)
  • Wärme:        7,5 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh)

Zu den Nettopreisen je kWh kommen noch die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer hinzu.

Wichtig für Sie: Wir gewähren den Entlastungsbetrag gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 StromPBG unter dem Vorbehalt der Rückforderung.