Teilnahmebedingungen

  1. Der Werbende ist Kunde der Stadtwerke Haldensleben und steht in einem ungekündigten Lieferverhältnis.
  2. Die Freundschaftswerbung ist nur zu privaten Zwecken zulässig. Der werbende Kunde und der Neukunde müssen sich vor der Weitergabe der jeweiligen Daten die ausdrückliche Einwilligung der jeweils anderen Person eingeholt haben. Dazu kann die anhängende Rückantwortkarte verwendet werden.
  3. Der werbende Kunde darf keinen gemeinsamen Haushalt mit dem Neukunden haben. Neukunde ist ein Haushalts- oder Gewerbekunde, der in den letzten sechs Monaten keinen aktiven Energieliefervertrag mit den Stadtwerken Haldensleben hatte.
  4. Der werbende Kunde darf kein Vermieter oder Verwalter von Mietobjekten sein.
  5. Die Stadtwerke Haldensleben sind berechtigt, Teilnehmer von der Aktion aus wichtigem Grund auszuschließen und den Vertragsschluss abzulehnen.