Schulschwimmen ab 02.11.2020
Von dem Beschluss sind unter anderem auch Schwimm- und Spaßbäder betroffen.Die steigenden Fallzahlen mit Corona-Infektionen haben die Bundesregierung am 28.10.2020 und die Landesregierung Sachsen-Anhalt am 29.10.2020 dazu veranlasst, zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu ergreifen. Von dem Beschluss sind unter anderem auch Schwimm- und Spaßbäder betroffen.