Neue Zugangsregeln ab November
Ab Montag (1. November 2021) stellen die Stadtwerke Haldensleben im Rolli-Bad die Besucherregelung auf 2G um: Damit sind Mindestabstand, Maske, Test und begrenzte Besucherzahlen passé. Denn ab diesem Zeitpunkt haben ausschließlich Gäste Zutritt, die vollständig geimpft oder genesen sind; davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Sie dürfen auch ohne Immunisierung rein. Möglich macht das die neue Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt. „Wir stellen auf die 2G-Zugangsregelung um, weil sie den Menschen ein Stück Normalität zurückgibt und wieder mehr Gäste gleichzeitig das Bad besuchen können“, erklärt Bärbel Lehmann, Bereichsleiterin des Rolli-Bads. Von der Einführung des 2G-Zugangmodells würden vor allem Kinder und Jugendliche profitieren. Für sie sei die freie, ungezwungene Bewegung im Bad nach den langen Einschränkungen durch die Pandemie besonders wertvoll. Bestehen bleibt die Buchungspflicht übers Internet: www.swhdl.de/rolli-bad/. Jedoch darf man ab 1. November dann im Bad bleiben, solange man will.
2G gilt für alle
Die 2G-Regelung gilt nach der aktuellen Verordnung auch für alle im Rolli-Bad Beschäftigten und andere anwesende Personen. „Jeder, der sich im Bad aufhält, muss geimpft oder genesen sein, ob Besucher, Monteur, Reinigungskraft, Dienstleister, Begleitperson, Schwimmlehrer von Vereinen und Schulen oder Mitarbeiter“, betont Bärbel Lehmann. Diese Änderung wirkt sich deshalb auch auf Kursangebote und das Schul- und Vereinsschwimmen aus: Jeder Erwachsene, der einen Kurs gebucht hat, ein Kind zum Schwimmkurs begleiten will oder Vereins- und Schulschwimmen betreut, muss ab 1. November 2021 an der Kasse den Nachweis erbringen, dass er geimpft oder genesen ist. „Sonst dürfen wir ihn nicht reinlassen“, erklärt die Bereichsleiterin, „ein negativer Test ist nicht mehr zulässig.“ Für Kinderschwimmkurse bieten die Stadtwerke Haldensleben bei Bedarf eine gesonderte Betreuung an; wer einen Aquafitness-Kurs besucht hat und nicht zum Personenkreis 2G zählt, bekommt die Kursgebühr anteilig zurückerstattet.
Geöffnet ist das Rolli-Bad aktuell wochentags für den Publikumsverkehr und das Schul- und Vereinsschwimmen: montags bis freitags von 13:30 bis 20 Uhr. Am Wochenende bleibt es vorerst weiterhin geschlossen. „Wir suchen dringend Kolleginnen und Kollegen mit Rettungsschwimmerschein und Servicekräfte, damit wir auch am Wochenende wieder öffnen können“, erläutert sie. Ausgebildetes Badeaufsichtspersonal ist in der gesamten Bundesrepublik schon seit Längerem knapp.