Seit dem Jahr 2005 sind Unternehmen im Sinne eines fairen Wettbewerbs verpflichtet, ihre Energienetze für konkurrierende Anbieter zu öffnen und einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesen zu gewährleisten. Gesetzliche Grundlagen dafür sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Netzentgelt- und Netzzugangsverordnung. Überwacht wird die Einhaltung dieser Vorgaben durch die Bundesnetzagentur.

Die Stadtwerke Haldensleben kommen den gesetzlichen Vorgaben und Veröffentlichungspflichten vollumfänglich nach. Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie eine Vielzahl an Dokumenten mit einer hohen Informationsdichte: von den technischen Vorschriften bis zur Grundversorgungspflicht.

Die Seite wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.