Netzan­schluss Gas: Wir schaffen Verbin­dungen

Sie wollen Gas für Ihr Eigenheim von den Stadtwerken beziehen?

Kein Problem! Als örtlicher Gasverteilnetzbetreiber sorgen wir für einen unkomplizierten und zügigen Anschluss an unser Gasnetz. Sie oder Ihr Installateur füllen einfach das untenstehende Formular aus und wir melden uns umgehend zur Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins für das Aufmaß. Auf Basis der hier ermittelten Daten erstellen wir ein individuelles Angebot. Nach Beauftragung setzen wir das Vorhaben binnen 14 Tagen um.

Im Normalfall setzen wir an unseren bestehenden Versorgungsleitungen an und verlegen von dort die Hausanschlussleitung für das Gas bis zur ersten Absperreinrichtung in Ihrem Gebäude. Auch bei Aufgaben jenseits des Standards finden wir Lösungen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie an.

Wichtiges zu Ihrem Gashausanschluss

Der Gas-Netzanschluss verbindet das örtliche Niederdrucknetz mit Ihrer Anlage (Kundenanlage). Er beginnt an der Anschlussstelle des Niederdrucknetzes und endet an der Hauptabsperreinrichtung, dem sogenannten Haupthahn. Nach Möglichkeit wird die kürzeste geradlinige Verbindung gewählt. Alle hinter der Hauptabsperreinrichtung befindlichen Bauteile, mit Ausnahme des Zählers und Reglers, gehören zur Kundenanlage.

Wichtig für Sie: Ihre Kundenanlage muss den geltenden technischen Bestimmungen entsprechen. Daher darf sie nur von einer Installationsfirma errichtet, verändert und gewartet werden, die bei einem Netzbetreiber im Installateurverzeichnis eingetragen ist.

Im Normalfall setzen wir an unseren bestehenden Versorgungsleitungen an und verlegen von dort die Hauseinführung für Gas bis zur Absperreinrichtung Ihres Gebäudes oder Grundstücks.


Auch bei Aufgaben jenseits des Standards finden wir Lösungen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie an.

Gebrauchsfähigkeitsprüfung Ihrer Gasinstallationsanlage

Sicher ist sicher

Sie betreiben Ihre Heizungsanlage mit Gas? Dann ist es wichtig, einige Regeln und Sicherheitshinweise zu erfüllen, damit Sie lange etwas von Ihrer Heizungsanlage haben und sicher versorgt sind. Neben der jährlichen "Gas-Hausschau" ist auch alle 12 Jahre die sogenannte Gebrauchsfähigkeitsprüfung Ihrer Gasinstallationsanlage Pflicht. Diese wird von Ihrem Vertragsinstallateur-Betrieb durchgeführt und umfasst die Dichtheitsprüfung der Gasleitungen wie folgt:

  • Sichtprüfung („Gas-Hausschau“)
  • Prüfung der Funktionsfähigkeit und Dichtheit aller Absperr- und Sicherheitsarmaturen und Sicherheitseinrichtungen
  • Leckmengenmessung der Gasleitungsanlagen
  • Funktions- und Sicherheitsüberprüfung sämtlicher angeschlossener Gasgeräte
  • Überprüfung der Aufstellbedingungen, der Verbrennungsluftversorgung sowie der Abgasabführung sämtlicher angeschlossener Gasgeräte

Gut zu wissen: Es ist vertraglich und gesetzlich erforderlich, regelmäßige Kontrollen an Ihrer Gasinstallationsanlage durchzuführen. Als Betreiber:in haben Sie sich verpflichtet, die Installation gemäß der Niederdruck-Anschlussverordnung (NDAV, § 13) in einem stets sicheren Zustand zu halten. Zudem sind gemäß den Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 88, § 11) regelmäßige Kontrollen eine Voraussetzung für umfassenden Versicherungsschutz.

Es gibt gute Gründe, Ihre Gasinstallationsanlage von einem Fachmann überprüfen zu lassen, darunter auch die gesetzliche Verpflichtung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass der Betreiber sicherstellen muss, dass durch die Anlage keine Gefahr für andere entsteht (§§ 823, 536 BGB).

Netznutzung

Im Downloadbereich finden Sie die Netzentgelte für die vergangenen vier Jahre.

Netzinformation

Hier finden Sie alle Veröffentlichungspflichten für die einzelnen Bereiche.

Messstellenbetrieb

Erfahren Sie hier mehr über den Betrieb einer Messstelle in unserem Netzgebiet.